Personalabbau ohne Sozialplan und Kündigungsfristen
Ist ein Personalabbau Voraussetzung für das Überleben Ihres Unternehmens, geben Schutzschirmverfahren ESUG und Insolvenzplan die Möglichkeit, den Personalabbau kostenneutral und ohne Sozialplan und Kündigungsfristen binnen drei Monaten durchzusetzen. Eine fehlerhafte Personalplanung, eine Verjüngung der Personalstruktur und der damit verbundene Personalabbau lassen sich wegen starrer Arbeitnehmerschutz-Vorschriften entweder gar nicht oder nur extrem teuer realisieren.
Dies gilt nicht im Schutzschirmverfahren ESUG und Insolvenzplan. Im Insolvenzplan darf jeder beliebige Mitarbeiter mit einer Frist von drei Monaten entlassen werden. Es gelten weder die gesetzlichen, noch die individualvertraglichen noch die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.
Weil die Betriebsbedingtheit der ausgesprochenen Kündigung gesetzlich vermutet wird, besitzen die Arbeitnehmer nur noch eingeschränkten Kündigungsschutz.
Auch der Interessenausgleich und die Sozialauswahl sind leichter. Zugunsten des zu sanierenden Betriebes gilt, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Arbeitsbedingungen nicht mehr möglich ist.
Besteht ein Betriebsrat und kann man sich mit diesem nicht einigen, leitet der zu sanierende Betrieb ein gerichtliches Beschlussverfahren ein. Dann stellt das Arbeitsgericht für den Betrieb fest, dass die Arbeitsverhältnisse beendet sind. Lästige Kündigungsschutzverfahren werden somit vermieden.
Bedingungen für Schutzschirm
Vorteile des Schutzschirms
- Kündigung unwirtschaftlicher Miet- Pacht und Leasingverträge
- Sofortige Beendigung verlustreicher Aufträge
- Schulden abbauen mittels Schuldenschnitt
- Personalabbau ohne Sozialplan und Kündigungsfristen
- Von ungünstigen Betriebsvereinbarungen lösen
- Dem Unternehmen mit dem Liquiditätseffekt des Insolvenzgeldes Wettbewerbsvorteile verschaffen
- Zusätzliche Liquidität mittels Vorfinanzierungseffekt der Betriebsausgaben erhalten
- Haftungsfreistellung von persönlich haftenden Gesellschaftern
- Verhinderung von Anfechtungsprozessen
- Sanierung in Eigenverwaltung