3: Umgehen Sie Pfändungen
Das etwas nicht stimmt, bemerken viele Unternehmer erst, nachdem das Geschäftskonto gepfändet ist. Die Pfändung bringt den Unternehmer in große Schwierigkeiten, insbesondere weil dringend benötigte Zahlungseingänge “verloren” sind.
Für den Unternehmer stellt sich deswegen die Frage, wie er bei gepfändetem Konto die Zahlungseingänge auf ein anderes Konto umleiten kann und ob er das darf. Hierzu gilt folgendes:
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler haben Sie es einfach. Eröffnen Sie ein neues Konto auf Ihren privaten Namen und teilen Sie Ihren Geschäftspartnern, von denen Sie Geld erwarten, dieses neue Konto mit. Das neue Konto bleibt bis zur nächsten eidesstattlichen Versicherung unentdeckt, dann müssen Sie es angeben.
Sicherlich ist es sinnvoll, stets ein geheimes Reservekonto zu unterhalten. Aber leider nutzt es nur begrenzt, denn bei einer eidesstattlichen Versicherung müssen Sie es angeben und dann ist es kein Geheimkonto mehr.
So haben Sie sich nochmals einen Zeitvorteil geschaffen und können das Unternehmen fortführen. Nutzen Sie diese Zeit, um eine Insolvenz vorzubereiten.
Schritt für Schritt
- 1: Regelinsolvenz selbst einleiten?
- 2: Handlungsspielräume bewahren
- 3: Umgehen Sie Pfändungen
- 4: Legen Sie eine Kriegskasse an
- 5: Überlegen Sie, wie es weiter geht
- 6: Stellen Sie die Zahlungen ein
- 7: Retten Sie, was zu retten ist
- 8: Insolvenz mit Online-Schuldenfrei.de einleiten
- 9: Die Schuldenbereinigung
- 10: Den Antrag bei Gericht einreichen
- 11: Verlauf des Insolvenzverfahrens
- 12: Wohlverhaltenszeit