Immobilienrecht (Matthias Dols, Katrin Lippmann)

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar beschäftigt sich Matthias Dols – unterstützt von Frau Kollegin Katrin Lippmann – seit vielen Jahren mit dem Wohnungseigentumsrecht (kurz “WEG-Recht”) und dem Mietrecht. Hinzu kommt sein Insider-Wissen, wie der Berliner Immobilienmarkt und tickt und viele Kontakte.  Im Mietrecht berät Matthias Dols ausschließlich Vermieter. Herr Dols ist Vorsitzender des größten Haus- und Grundbesitervereins in Berlin und vertritt dort die Interessen der Mitglieder. Schließlich berät Matthias Dols mehrere  Immobilienhändler und verhilft ihnen zu ihrem Recht.

Wohnungseigentumsrecht, WEG-Recht 

Der Berliner Immobilienmarkt erlebt nach Jahrzehnten der Stagnation einen Aufschwung und passt seine Preise endlich an das Niveau internationaler Metropolen an. Verglichen mit anderen Hauptstädten ist der Markt noch immer underperformed. Ein internationales Investoren-Klientel sucht nach Kaufgelegenheiten.

Nach der Investition in ein Miethaus will der Erwerber möglicherweise Gewinne mitnehmen. Die Gewinnmitnahme beziehungsweise die Verwertung des Miethauses erfolgt typischerweise durch Umwandlung der Mietwohnungen in Wohnungseigentum.

Das Wohnungseigentum entsteht anhand einer notariellen Teilungserklärung und Aufteilung der Wohnungen in Sondereigentum. Hierzu berät Matthias Dols mit Unterstützung seines Immobilienteams während der gesamten Aufteilungsphase von der Einholung der Bescheinigung über die Abgeschlossenheit bis zur Eintragung der Eigentumswohnungen im Grundbuch.

WEG-Verwalter erhalten eine Beratung zur rechtssicheren Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen Anfertigung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen Gestaltung von Verwalterverträgen Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen und bei Wohngeldinkasso

Als Wohnungseigentümer besteht das Interesse an einem einvernehmlichen Zusammenleben innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Im Konfliktfall will der Wohnungseigentümer aber vor allem seine WEG-Rechte gegenüber allen Beteiligten kennen und er will diese Rechte im Streitfall optimal ausschöpfen.

Matthias Dols verteidigt bei Streitigkeiten untereinander, insbesondere in Beschlussanfechtungsverfahren und bei Unstimmigkeiten über die Auslegung der Teilungserklärung und Anfechtungsklagen gegen rechtswidrige und nichtige Eigentümerbeschlüsse.

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Mietrecht 

Im Mietrecht vertritt Matthias Dols als Fachanwalt die Interessen von Vermietern und Mietern gleichermaßen:

Vermieter unterstützt Matthias Dols zunächst bei der Gestaltung ihrer Mietverträge. Die Rentabilität insbesondere von Gewerbeimmobilien hängt von der Qualität der Mietverträge ab. Mithilfe maßgeschneiderter Wertsicherungsklauseln, namentlich: Indexklauseln, Spannungsklauseln, Gleitklauseln oder Leistungsvorbehalte, verschafft Matthias Dols seinen Vermieter-Mandanten die höchste Immobilien-Rentabilität.

Aus Erfahrung kennt Matthias Dols die typischen Konflikte zwischen Vermietern und Mietern aus dem Eff-Eff. Das sind beispielsweise:

Streit über die Rückbau- oder Instandsetzungspflichten sowie über Schönheitsreparaturen und deren fachgerechte Ausführung bei Beendigung eines Gewerbemietvertrages.

Konkurrentenschutz während der Vertrags-Laufzeit.

Mietausfälle zahlungsunfähiger Gewerbemieter, Durchsetzung des Vermieterpfandrechts gegenüber dem Mieter oder Insolvenzverwalter.

Die Entwicklung derartiger Konflikte zugunsten der Partei, die Matthias Dols vertritt, lässt sich mit Hilfe einer weitsichtigen Vertragsgestaltung maßgeblich beeinflussen. Matthias Dols wird Sie hierzu beraten.

Kommt es zu Auseinandersetzungen mit einem Mieter, möchte der Vermieter seine Rechte schnell und präzise durchgesetzt wissen. Geschwindigkeit ist wichtig, denn jede weitere Mieteinbuße kostet Geld.

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